SEPA Lastschriften - Besonderheiten
Kommt es bei der Weiterverarbeitung von SEPA Lastschrift ( XML Datei ) wie z.B. dem einlesen der SEPA XML Datei in Homebankingprogramm oder Internetbanking/Onlinebanking zu Problemen, überprüfen sie bitte folgendes:
Haben Sie die Vorlauffristen beachtet ?
SEPA Lastschriften als einmalige- oder erstmalige Lastschrift haben, eine Vorlaufzeit von 5 Tagen. Folgelastschriften haben eine Vorlauffrist von 2 Tagen.
Was heißt Vorlaufzeit ? Eine SEPA Lastschrift muss 2 bzw. 5 Tage vor Ausführung bei der Bank des Debitors ( Schuldners ) vorliegen.
Wenn Sie also am 10`ten eines Monats einmalige- bzw. erstmalige Lastschriften einziehen wollen, muss diese Datei spätestens am 5`ten des Monats erstellt und verarbeitet werden, jedoch mit dem Ausführungsdatum des 10`ten.
Analog gilt dies für Folgelastschriften mit der bereits erwähnten Vorlaufzeit von 2 Tagen.
Hinweis: Das bisherige DTAUS Verfahren kannte diese Vorlauffristen nicht.